AGB műDruck
AGB műDruck
Die mű Projekt Allerstraße 1&2 GmbH, Allerstraße 1&2, 12049 Berlin betreibt die mű-Druckwerkstatt als Werkstatt für Druck und Grafik (im Folgenden műDruck). műDruck bietet den Nutzern unterschiedliche Nutzungsformen: Mitglieder mit einem festen monatlichen Nutzungskontingent, Nichtmitglieder sowie Nutzer im Rahmen von Kursen (gemeinsam im Folgenden Nutzer).
műDruck stellt zur Buchung einzelner Zeitfenster zur Nutzung der Druckwerkstatt (im Folgenden Slots) ein Online-Buchungssystem zur Verfügung (im Folgenden mű-Buchungsseite). Dort werden insbesondere die jeweils verfügbaren Slots für Mitglieder und Nichtmitglieder sowie die angebotenen Kurse angezeigt.
I. Anwendungsbereich
1. Diese AGB gelten für die Nutzung der Druckwerkstatt, insbesondere für
1.a. die Buchung von Slots und Nutzung der Werkstatt durch Mitglieder in Ergänzung zum Mitgliedschaftsvertrag,
1.b. die Buchung von Slots durch Nichtmitglieder und
1.c. die Buchung und Teilnahme an Kursen.
2. Die offene Werkstattnutzung ist nur volljährigen Nutzern gestattet. Minderjährige dürfen die Werkstatt nur im Rahmen von Kursen nutzen, soweit dies im jeweiligen Angebot vorgesehen ist.
II. Leistungen der Werkstatt
1. műDruck stellt im Rahmen der jeweiligen Buchung der Slots die Werkstatträume sowie die zur Nutzung freigegebenen Arbeitsplätze, Maschinen und sonstigen Einrichtungen zur Verfügung.
2. Ein Anspruch auf die jederzeitige Verfügbarkeit von freien Slots oder bestimmter Maschinen, Arbeitsplätze oder sonstiger Einrichtungen besteht nicht.
3. műDruck kann die Nutzung einzelner Maschinen oder Arbeitsbereiche insbesondere aus Sicherheitsgründen, wegen notwendiger Wartungs-, Reparatur- oder Reinigungsarbeiten oder technischer Störungen vorübergehend sperren.
4. műDruck verwahrt die im Rahmen der Nutzung entstandenen Drucke und Kunstwerke (im Folgenden Arbeiten) vorbehaltlich ausreichender Kapazitäten zur Lagerung in den Räumlichkeiten von műDruck unentgeltlich für folgende Zeiträume:
4.a. für Mitglieder jeweils bis zu einem halben Jahr zum 1. Tag der Monate Februar oder August;
4.b. für alle anderen Nutzer bis zum Ende des Monats der Fertigstellung.
Die Arbeiten sind mit Namen und Anschrift und E-Mail-Adresse zu versehen. Nach Ablauf des jeweiligen Zeitraums fordert műDruck die Nutzer einmalig auf, die Arbeiten innerhalb einer angemessenen Frist abzuholen. Verstreicht die Frist ergebnislos, ist műDruck berechtigt, die Arbeiten zu entsorgen. Entsprechendes gilt, wenn die Arbeiten nicht mit Namen und Anschrift und E-Mail-Adresse versehen sind.
III. Vertragsschluss
1. Ein Vertrag über eine offene Werkstattnutzung durch Nichtmitglieder oder die Teilnahme an einem Kurs kommt zustande, sobald műDruck die Buchung bestätigt oder die Buchung im Buchungssystem verbindlich angenommen wird.
2. Bei Mitgliedern richtet sich die Berechtigung zur Buchung von Werkstattzeiten nach dem Mitgliedschaftsvertrag und diesen AGB. Mit Buchung der Slots wird die jeweilige Werkstattzeit verbindlich reserviert.
IV. Nutzung der Werkstatt; Maschinenhinweise
1. Nutzer dürfen die Werkstatt nur im Rahmen der jeweiligen Buchung, unter Beachtung der – abhängig von den Vorkenntnissen der Nutzer – von műDruck erteilten Einweisungen und Freigaben sowie unter Beachtung dieser AGB nutzen.
2. Nutzer dürfen Maschinen und sonstige Einrichtungen nur bestimmungsgemäß und nur in dem Umfang nutzen, für den műDruck eine Einweisung oder Freigabe erteilt hat. Nutzer haben die Anweisungen von műDruck und ihren Mitarbeitenden zu Sicherheit und Werkstattbetrieb zu befolgen.
3. Für einzelne Maschinen oder Arbeitsplätze gibt műDruck maschinenspezifische Bedien- und Sicherheitshinweise vor. Diese Hinweise sind bei der Nutzung zu beachten.
4. Nutzer teilen műDruck erkennbare Mängel, Defekte, Fehlfunktionen oder Schäden an Maschinen, Werkzeugen oder sonstigen Einrichtungen unverzüglich mit. Erkennbar nicht betriebssichere Maschinen oder Geräte dürfen Nutzer nicht benutzen.
5. Nutzer dürfen nur solche Materialien, Werkstoffe und Hilfsmittel verwenden, die für die jeweilige Maschine geeignet sind und deren Verwendung műDruck nicht ausgeschlossen hat.
6. Die Werkstatt, Maschinen, Werkzeuge und sonstigen Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Arbeitsplätze sind nach Ende der Nutzung in ordnungsgemäßem Zustand zu hinterlassen.
7. Essen und Trinken sind im Bereich der Maschinen nur in den hierfür vorgesehenen Bereichen zulässig. In der Werkstatt ist der Konsum von Alkohol oder sonstigen berauschenden Mitteln untersagt.
V. Pflichten und Haftung der Nutzer; mitgebrachte Gegenstände
1. Nutzer haften nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die sie schuldhaft an der Werkstatt, den Werkstatträumen, Maschinen, Werkzeugen, Arbeitsmitteln, Einrichtungsgegenständen oder sonstigen Sachen von műDruck verursachen.
2. Eine Haftung kommt insbesondere in Betracht bei unsachgemäßer Bedienung, Nutzung entgegen Einweisung oder Freigabe, Verwendung ungeeigneter Materialien oder sonstigen schuldhaften Verstößen gegen diese AGB oder maschinenspezifische Hinweise.
3. Für mitgebrachte Gegenstände übernimmt műDruck keine Verwahrung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Für Verlust, Untergang oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände haftet műDruck nur nach Maßgabe von Ziff. VI.
VI. Haftung von műDruck
1. műDruck haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in allen sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
2. Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet műDruck auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Nutzer regelmäßig vertrauen dürfen. Hierzu gehören insbesondere die Pflichten zur sicheren Bereitstellung der Werkstatträume, der zur Nutzung freigegebenen Maschinen und zur ordnungsgemäßen Einweisung, soweit eine Einweisung für die jeweilige Nutzung und nach dem angegebenen Kenntnisstand des Nutzers erforderlich ist.
3. Im Übrigen ist die Haftung von műDruck bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
4. Für die unentgeltliche Verwahrung von Arbeiten gilt § 690 BGB.
5. Die verschuldensunabhängige Haftung von műDruck für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen.
6. Soweit die Haftung von műDruck ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten ihrer gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen.
VII. Ausschluss von der Nutzung; Hausrecht
1. műDruck kann Nutzer vorübergehend oder dauerhaft ganz oder teilweise von der Nutzung der Werkstatt ausschließen, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere bei
a) erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen diese AGB, b) erheblichen oder wiederholten Sicherheitsverstößen, c) Gefährdung anderer Personen, d) vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Beschädigung von Werkstatteinrichtung, e) erheblicher Störung des Werkstattbetriebs oder f) erheblichem oder wiederholtem Zahlungsverzug.
2. Weitergehende Rechte, insbesondere zur außerordentlichen Kündigung eines Mitgliedschaftsvertrags oder eines Vertrags über die Teilnahme an einem Kurs aus wichtigem Grund, bleiben unberührt.
VIII. Vergütung und Fälligkeit
1. Die Vergütung für offene Werkstattzeiten und Kurse richtet sich nach dem jeweiligen Angebot, der Buchungsbestätigung oder – bei Mitgliedern – dem im Mitgliedschaftsvertrag vereinbarten Tarif.
2. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Vergütung mit Vertragsschluss fällig.
IX. Besondere Bestimmungen für Mitglieder
1. Mitglieder können Slots im Rahmen ihres Mitgliedschaftsvertrags und der für Mitglieder reservierten Kapazitäten buchen. Die Mitgliedschaft vermittelt keinen Anspruch auf bestimmte Zeitfenster oder auf die Verfügbarkeit bestimmter Maschinen.
2. Wie viele und welche Slots Mitglieder buchen können, ergibt sich aus dem jeweiligen Mitgliedschaftsvertrag. Soweit nichts anderes vereinbart ist, können Mitglieder Slots nur an den hierfür vorgesehenen Tagen und innerhalb der angebotenen Zeitfenster buchen.
3. Gebuchte Slots sind persönlich und dürfen nicht ohne Zustimmung von műDruck auf andere Personen übertragen oder von diesen genutzt werden.
4. Gebuchte Slots sind verbindlich. Mitglieder können gebuchte Slot bis zu 72 Stunden vor Beginn kostenlos stornieren. Erscheint das Mitglied nicht oder storniert es den Termin nicht rechtzeitig, gilt der gebuchte Slot als verbraucht.
5. Nicht genutzte monatliche Slot-Kontingente verfallen am Ende des jeweiligen Buchungszeitraums, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
X. Besondere Bestimmungen für Nichtmitglieder; individuelle Projekte
1. Nichtmitglieder können Slots im jeweils auf der mű-Buchungsseite unter dem Titel „Individuelles Projekt“ angebotenen Umfang, an den hierfür vorgesehenen Tagen und innerhalb der angebotenen Zeitfenster gegen die auf der mű-Buchungsseite vorgesehenen Vergütung buchen (im Folgenden individuelle Projekte).
2. Gebuchte Werkstattzeiten für individuelle Projekte sind persönlich und dürfen nicht ohne Zustimmung von műDruck auf andere Personen übertragen oder von diesen genutzt werden.
3. Gebuchte Werkstattzeiten für individuelle Projekte sind verbindlich. Gebuchte Werkstattzeiten für individuelle Projekte können bis zu 72 Stunden vor Beginn kostenlos storniert werden. Erscheint der Nutzer nicht oder storniert er den Termin nicht rechtzeitig, bleibt die vereinbarte Vergütung geschuldet.
XI. Besondere Bestimmungen für Kurse
1. műDruck bietet Kurse als Gruppenkurse oder als einzeln buchbare Kurse an.
2. Bei Gruppenkursen ist Vertragspartnerin die jeweils buchende Person oder Einrichtung. Bei einzeln buchbaren Kursen kommt der Vertrag mit der jeweils teilnehmenden Person zustande.
3. Gebuchte Kurse können bis zu 72 Stunden vor Beginn kostenlos storniert werden. Im Übrigen ergeben sich Inhalt, Umfang, Termin, Dauer, Vergütung, Teilnehmerzahl sowie etwaige Teilnahmevoraussetzungen aus dem jeweiligen Angebot sowie der Buchungsbestätigung.
4. Die Nutzung von Maschinen und Einrichtungen im Rahmen eines Kurses erfolgt unter Anleitung von műDruck oder der von ihr eingesetzten Kursleitung. Die Teilnehmenden haben den Anweisungen der Kursleitung Folge zu leisten.
5. műDruck kann einen Kurs aus sachlichem Grund absagen oder auf einen anderen Termin verlegen. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor bei Erkrankung oder sonstiger unverschuldeter Verhinderung der Kursleitung, Ausfall wesentlicher Maschinen oder Räume, Sicherheitsgründen, Unterschreitung einer im Angebot genannten Mindestteilnehmerzahl oder sonstigen Umständen, die die Durchführung des Kurses erheblich erschweren oder unmöglich machen.
6. Im Fall einer Absage wird eine bereits gezahlte Kursvergütung erstattet. Im Fall einer Verlegung kann die buchende Person, Einrichtung oder teilnehmende Person vom Vertrag zurücktreten, wenn ihr die Durchführung zum Ersatztermin nicht möglich oder nicht zumutbar ist; in diesem Fall wird eine bereits gezahlte Kursvergütung erstattet.
7. műDruck kann für Kurse eine Mindest- und Höchstteilnehmerzahl festlegen. Eine Mindestteilnehmerzahl gilt nur, wenn sie im Angebot oder in der Buchungsbestätigung genannt wurde.
8. Bei Gruppenkursen bleibt die vereinbarte Vergütung auch dann geschuldet, wenn tatsächlich weniger Personen teilnehmen als ursprünglich angegeben, soweit bei Buchung oder im Angebot nichts anderes vereinbart wurde.
9. Für Gruppen mit minderjährigen Teilnehmenden muss die buchende Person oder Einrichtung für eine ausreichende Begleitung und allgemeine Aufsicht sorgen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die fachliche Anleitung im Kurs bleibt Aufgabe von műDruck.
XII. Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.